Die Behandlungsdauer
Je nach Art und Umfang Ihrer gesundheitlichen Problematik müssen Sie beim ersten Besuch mit etwa eineinhalb Stunden rechnen. Bei allen Folgebesuchen, richtet sich der Zeitaufwand nach der individuell auf Sie abgestimmte Therapieform.
Die Behandlungskosten
Termine und Dauer der Behandlung
Die Anzahl und die Dauer der Termine ist individuell sehr unterschiedlich. In vielen Fällen sind 2 bis 4 Behandlungen ausreichend, gelegentlich wird aber auch eine dauerhafte Begleitung ggf. in größeren zeitlichen Abständen gewünscht.
Behandlungskosten
Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung.
Selbstzahler
Ersttermin inkl. Erstanamnese ca. 90 min. | 90.- € |
Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz | 50 Min. 90.- € |
Hypnosetherapie | 90.- € |
Kinder bis 16 Jahre | 60.-€ |
Klangschalen- Therapie | 50 Min. 75.- € |
Cranio- Sacrale- Therapie | 50Min. 75.- € |
Fußreflexzonen- Therapie | 40 Min. 55.- € |
Faszientherapie | 20- 40 Min.
40- 60.-€ |
Behandlungs- und Folgetermin je nach Therapieform und Zeitaufwand |
Selbstzahler
Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) kommt nicht zur Anwendung.
Gesetzlich Krankenversicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung vor Aufnahme der Behandlung.
Private Krankenversicherung/ Beihilfe
Privat Versicherte oder gesetzlich Versicherte mit einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerkosten können gegenüber ihrer Versicherung einen Erstattungsanspruch haben.
Da die Gebüh (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker) anders als die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) nicht amtlich und somit nicht regelmäßig angepasst ist, muss der Heilpraktiker/ die Heilpraktikerin die Kostenkalkulation jedoch frei anpassen.
Zusatzversicherungen übernehmen oft nur die in 1985 festgelegte Leistungsgebühr. Die Kostendifferenz ist vom Patienten/ von der Patientin zu tragen.
Ob und in welcher Höhe ein Erstattungsanspruch besteht, ist vom Versicherten/ von der Versicherten eigenverantwortlich abzuklären.
Unabhängig davon besteht der Honoraranspruch der Therapeutin in voller Höhe.
Der Dienstvertrag zwischen Patient und Behandler bleibt vom individuell abgeschlossenen Versicherungsvertrag unberührt.
Unabhängig von Ihrem Einkommen
Mir ist es ein Anliegen, dass jeder Zugang zu qualitativ hochwertiger Unterstützung erhält, unabhängig von seinem finanziellen Status. Daher biete ich spezielle Konditionen und flexible Zahlungsoptionen für Menschen mit geringem Einkommen an. Niemand sollte sich Sorgen darüber machen müssen, ob er sich professionelle Hilfe leisten kann.
Deshalb steht eine feste Anzahl von Sozialplätzen für Menschen mit geringem Einkommen in meiner Praxis zur Verfügung.
Für Fragen und weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.